Allgemeine Geschäftsbedingungen von Agile Scrum Group GmbH

im Rahmen der Erstellung von Angeboten und für die Durchführung von Projekten und Schulungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wendet die Firma Agile Scrum Group, mit Sitz und der Geschäftsstelle in Köln, an. Agile Scrum Group wendet diese Geschäftsbedingungen bei der Erstellung von Angeboten und für die Durchführung von Projekten und Schulungen an:

1. Allgemein

Alle Angebote, Tätigkeiten und Verträge in den Bereichen Unternehmensberatung, Projekt- oder Interim-Management sowie Schulungen zwischen Agile Scrum Group und ihren Auftraggebern bzw. deren Rechtsnachfolgern unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebotsgrundlage

Angebote von Agile Scrum Group basieren auf den Informationen, die der Auftraggeber erteilt. Der Auftraggeber garantiert, dass er in diesem Zusammenhang nach bestem Wissen alle wesentlichen Informationen zur Planung und Durchführung der Analyse zur Verfügung gestellt hat.

3. Beginn der Tätigkeiten

Agile Scrum Group akzeptiert einen Auftrag nach der Festlegung des Inhalts und der Durchführungsbedingungen dieses Auftrags und deren schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber. Für Agile Scrum Group gilt ein Auftrag ebenfalls als zustandegekommen, wenn – nach der Festlegung des Inhalts und der Durchführungsbedingungen eines Auftrags – Agile Scrum Group dies als einen Auftrag betrachtet und annimmt. Bevor Agile Scrum Group mit der Ausführung eines Auftrags beginnt, hat der Auftraggeber dem Auftrag nachdrücklich oder stillschweigend zuzustimmen.

4. Durchführung von Tätigkeiten

Agile Scrum Group führt die zu erbringenden Leistungen nach bestem Wissen und Können und gemäß den geltenden Qualitätsstandards aus. Diese Verpflichtung hat den Charakter einer „Handlungspflicht”, da das Erzielen des gewünschten Ergebnisses nicht garantiert werden kann.

5. Bereitstellung von Informationen, Mitarbeitern und eines Arbeitsraums durch den Auftraggeber

Damit der Auftrag optimal und möglichst zeitplangemäß ausgeführt werden kann, übermittelt der Auftraggeber rechtzeitig alle Unterlagen und Daten, die Agile Scrum Group benötigt. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Mitarbeitern des eigenen Unternehmens des Auftraggebers, die an den Tätigkeiten dieses Büros (künftig) beteiligt sind.

Wenn Agile Scrum Group darum bittet, stellt der Auftraggeber an seinem Standort für den Berater von Agile Scrum Group kostenlos einen Arbeitsraum mit Telefonanschlüssen und, falls erwünscht, mit einem Fax- und Datennetzanschluss zur Verfügung.

6. Personal

Beratungsteam und Änderungen innerhalb des Teams
Agile Scrum Group bestimmt, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, welche Personen den erteilten Auftrag ausführen werden. Agile Scrum Group kann nach Rücksprache mit dem Auftraggeber die Zusammensetzung des Beratungsteams ändern, wenn sie der Ansicht ist, dass dies zur Ausführung des Auftrags oder aus anderen Gründen notwendig ist. Die Änderung darf weder die Qualität der zu erbringenden Beratungsleistungen verringern noch die Kontinuität der Auftrags beeinträchtigen. Eine Änderung des Beratungsteams kann auch, in Absprache mit Agile Scrum Group, auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommen werden.

Anwerbung oder Einstellung von Mitarbeitern der anderen beteiligten Partei
Keine der Vertragsparteien ist berechtigt, während der Ausführung des Auftrags und innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Auftrags Mitarbeiter des Vertragspartners einzustellen oder mit diesen Mitarbeitern über eine Beschäftigung zu verhandeln, es sei denn, dies geschieht nach Rücksprache mit dem Vertragspartner. Dies gilt auch für zusätzlich eingesetzte Dritte (wie z. B. selbstständige Berater).

7. Preise und Kosten des Auftrags

In Bezug auf die Preise und die zugrunde liegenden Kostenvoranschläge sind im Angebot die folgenden Kosten angegeben bzw. darin inbegriffen: Sekretariatskosten, Reisezeit, Reise- und Aufenthaltskosten und sonstige auftragsbezogene Kosten. Soweit diese Kosten nicht inbegriffen sind, können sie gesondert berechnet werden. Eine zwischenzeitliche Änderung des Niveaus der Löhne und Kosten, die Agile Scrum Group zu Preisänderungen oder einer Änderung sonstiger oben genannter Kostenerstattungen zwingt, wird entsprechend in Rechnung gestellt. Im Honorar sind keine Aufwendungen für Zinsen einberechnet, sofern dies im Angebot nicht anders festgelegt wird.

8. Zahlungsbedingungen

Das Honorar, die Preise und die Kosten im Sinne von Artikel 8 fakturiert Agile Scrum Group monatlich per (Vorschuss–)Rechnung. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.

Nach dem Fälligkeitstag werden die gesetzlichen Zinsen in Rechnung gestellt, ohne dass es hierzu einer Inverzugsetzung bedarf. Unterbleibt die Zahlung, ist Agile Scrum Group berechtigt, unter Berufung auf die Unsicherheitseinrede die Ausführung des Auftrags auszusetzen.

Ist der Auftraggeber in Verzug oder erfüllt er auf andere Weise eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht, gehen alle angemessenen Kosten sowohl für einen gerichtlichen als auch einen außergerichtlichen Vergleich zu seinen Lasten. Wird der Auftrag von mehr als einem Auftraggeber erteilt, haften alle Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen im Sinne dieses Artikels (unabhängig von der bei der entsprechenden Rechnung angezeigten Firmierung).

9. Änderung des Auftrags bzw. Mehrarbeit

Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Zeitplan des Auftrags beeinflusst werden kann, wenn die Vertragsparteien zwischenzeitlich vereinbaren, den Ansatz, die Arbeitsweise oder den Umfang des Auftrags und/oder die sich daraus ergebenden Tätigkeiten zu erweitern oder zu ändern.

Beeinflusst die zwischenzeitliche Änderung das vereinbarte Honorar oder die Kostenerstattungen, teilt Agile Scrum Group dies dem Auftraggeber so schnell wie möglich mit.

Wird eine zwischenzeitliche Änderung des Auftrags oder der Auftragsausführung durch Zutun des Auftraggebers verursacht, nimmt Agile Scrum Group die notwendigen Anpassungen vor, wenn die Qualität der Dienstleistung dies erfordert. Führt eine solche Anpassung zu Mehrarbeit, wird dies dem Auftraggeber als ein zusätzlicher Auftrag bestätigt.

10. Dauer und Abschluss des Auftrags

Die Dauer des Auftrags kann deshalb, abgesehen von den Bemühungen des Beratungsteams, durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, unter anderem durch die Qualität der Informationen, die Agile Scrum Group erhält, und die geleistete Unterstützung. Agile Scrum Group kann daher auch nicht im Voraus genau angeben, wie lange der insgesamt benötigte Zeitraum für die Ausführung des Auftrags sein wird. In finanzieller Hinsicht ist der Auftrag abgeschlossen, sobald der Auftraggeber die endgültige Rechnung genehmigt hat. Innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum hat der Auftraggeber Agile Scrum Group entsprechend zu benachrichtigen. Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gilt die endgültige Rechnung als genehmigt.

Wünscht der Auftraggeber eine Überprüfung der Rechnung von Agile Scrum Group durch einen Wirtschaftsprüfer, wird dies entsprechend unterstützt. Die Kosten einer solchen Überprüfung trägt der Auftraggeber.

11. Zwischenzeitliche Beendigung eines Beratungsauftrages

Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag vorzeitig einseitig zu beenden, wenn eine der Parteien der Ansicht ist, dass die Auftragsausführung nicht länger gemäß dem bestätigten Angebot und etwaigen späteren zusätzlichen Auftragsspezifikationen erfolgen kann. Dies ist dem Vertragspartner begründet und schriftlich mitzuteilen.

Wenn der Auftraggeber eine vorzeitige Beendigung vornimmt, hat Agile Scrum Group wegen des entstandenen und glaubhaft darzulegenden Kapazitätsverlustes Anspruch auf Entschädigung, wobei der bis dahin ermittelbare durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag zur Berechnung angesetzt wird.

Agile Scrum Group darf ihr Recht auf eine vorzeitige Beendigung nur dann nutzen, wenn infolge von Tatsachen und Umständen, auf die sie keinen Einfluss hat oder die ihr nicht zuzuschreiben sind, eine Vollendung des Auftrags angemessenerweise nicht verlangt werden kann. Agile Scrum Group behält dabei Anspruch auf Zahlung der Rechnung für die bis dahin durchgeführten Tätigkeiten, wobei dem Auftraggeber die vorläufigen Ergebnisse der bisher geleisteten Arbeit unter Vorbehalt zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, werden diese in Rechnung gestellt.

Wenn eine der beiden Vertragsparteien Insolvenz anmeldet, Zahlungsaufschub beantragt oder die Geschäftstätigkeit einstellt, ist die andere Vertragspartei berechtigt, den Auftrag fristlos, vorbehaltlich sonstiger Rechte, zu beenden.

12. Stornierung oder Verschiebung der Schulung

12.1 Stornierung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber einer Schulung ist berechtigt, die Teilnahme an der oder den Auftrag für die Schulung schriftlich zu stornieren. Als Stornierungsdatum gilt das Datum des Poststempels oder das E-Mail-Datum. Nach Vertragsabschluss werden bei einer Stornierung vor dem Inkrafttreten der Widerrufsfrist, im Sinne von Artikel 12.1., 250,- €, zuzüglich Umsatzsteuer, für Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt.

Eine Stornierung der Schulung durch den Auftraggeber kann bis zu vier Wochen vor Beginn des ersten Schulungstages, abgesehen von den oben erwähnten Verwaltungskosten, kostenlos erfolgen. Bei einer Stornierung der Schulung innerhalb einer Frist von weniger als vier Wochen vor Beginn des ersten Tages werden 30 % des Preises für die Schulung berechnet. Wenn der Auftraggeber oder ein vom Auftraggeber bestimmter Teilnehmer, nach Beginn der Schulung, die Teilnahme zwischenzeitlich beendet oder anderweitig nicht (länger) an der Schulung teilnimmt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung. Die Stornierungskosten sind in ähnlicher Weise fällig und einforderbar wie vom Auftragnehmer zugesandte Rechnungen.

12.2 Stornierung oder Änderung durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen, die Schulung/Ausbildung oder den Auftrag zu stornieren oder die Teilnahme eines Auftraggebers oder des vom Auftraggeber bestimmten (Ersatz-) Teilnehmers zu verweigern, in diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf die Rückerstattung des von ihm dem Auftragnehmer gezahlten Gesamtbetrags. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der Stornierung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt:

  1. die Planung der Schulung/Ausbildung in Bezug auf den Ort und die Zeit zu ändern;
  2. bei einer nicht ausreichenden Zahl von Anmeldungen eine Schulung/Ausbildung abzusagen oder neue Anmeldungen für eine bestehende Schulung/Ausbildung nicht anzunehmen. Angemeldete Teilnehmer werden entsprechend benachrichtigt, woraufhin ihre Verpflichtungen hinfällig und/oder bereits erfüllte Verpflichtungen zurückerstattet werden;

12.3 Ersatz

Der Auftraggeber oder der vom Auftraggeber bestimmte Teilnehmer ist berechtigt, anstelle des angemeldeten Teilnehmers, nach Rücksprache, eine andere Person an der Schulung/Ausbildung teilnehmen zu lassen oder, nach Rücksprache, einen anderen Schulungstermin zu wählen.

13. Geistiges Eigentum

Schriftliche Unterlagen, Modelle, Techniken, Geräte, einschließlich Software, die zur Ausführung des Auftrags verwendet und im Beratungsergebnis verarbeitet wurden, sind und bleiben Eigentum von Agile Scrum Group. Eine Veröffentlichung kann daher nur nach Erhalt einer entsprechenden Zustimmung der Firma Agile Scrum Group erfolgen.

Der Auftraggeber ist natürlich berechtigt, Unterlagen zur Verwendung im eigenen Unternehmen zu vervielfältigen, soweit dies im Rahmen des Auftragsziels angemessen ist. Bei einer zwischenzeitlichen Beendigung des Auftrags findet das Vorhergehende entsprechende Anwendung.

14. Geheimhaltung

Agile Scrum Group ist zur Geheimhaltung aller Informationen und Daten des Auftraggebers gegenüber Dritten verpflichtet. Agile Scrum Group trifft im Rahmen des Auftrags alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Interessen des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird Dritten ohne Zustimmung von Agile Scrum Group weder Mitteilungen über den Ansatz von Agile Scrum Group, deren Arbeitsweise und dergleichen machen noch deren Berichtsmaterialien zur Verfügung stellen.

15. Haftung

Agile Scrum Group haftet für Mängel bei der Ausführung des Auftrags, soweit diese dadurch verursacht wurden, dass Agile Scrum Group ihre Sorgfaltspflicht nicht erfüllt bzw. die Pflicht zur Anwendung von Fachwissen und fachmännischem Können, auf welche man sich bei der Erteilung von Empfehlungen im Rahmen des betroffenen Auftrags verlassen darf, nicht berücksichtigt hat. Die Haftung für durch die Mängel verursachte Schäden beschränkt sich auf den Betrag des Honorars, das Agile Scrum Group für ihre Tätigkeiten im Rahmen des Auftrags erhalten hat.

Bei Aufträgen mit einer Ausführungszeit von länger als einem halben Jahr gilt eine weitere Beschränkung der hier erwähnten Haftung auf maximal den Rechnungsbetrag für die letzten sechs Monate.

Etwaige Ansprüche des Auftraggebers im oben genannten Sinne sind innerhalb eines Jahres nach der Feststellung der Schäden einzureichen, geschieht dies nicht fristgerecht, verwirkt der Auftraggeber hierdurch seine Rechte.

16. Anwendbares Recht

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

17. Beschwerdeverfahren

Stellt der Auftraggeber bei der Erfüllung des Beratungsauftrags und/oder der Ausführung der Schulung Versäumnisse fest, ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Beendigung des Auftrags und/oder der Schulung eine Beschwerde einzureichen. Dies ist folgendermaßen möglich:

  • per E-Mail unter info@agilescrumgroup.de unter dem Vermerk „Beschwerde“
  • per Post an folgende Anschrift:

Agile Scrum Group GmbH
Christophstr. 15-17
Köln, 50670
Deutschland

Agile Scrum Group bearbeitet die Beschwerde unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:

  • Die Bearbeitung der Beschwerde fällt unter die Verantwortung der Geschäftsführung der Firma Agile Scrum Group.
  • Agile Scrum Group befolgt im Rahmen des Beschwerdeverfahrens alle Datenschutzvorschriften und bearbeitet Ihre Beschwerde selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt
  • Agile Scrum Group bearbeitet nur Beschwerden, die mit dem Namen und der Anschrift sowie dem Datum der Beschwerdeeinreichung versehen sind.
  • Agile Scrum Group reagiert auf Beschwerden so schnell wie möglich, aber wendet auf jeden Fall folgende Fristen an:
  • Innerhalb einer Woche wird der Person, die Beschwerde einreicht, der Eingang der Beschwerde schriftlich bestätigt.
  • Agile Scrum Group gibt innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Beschwerde eine angemessene, schriftliche Antwort.
  • Agile Scrum Group ist berechtigt, die Bearbeitung der Beschwerde maximal zehn Werktage später zu beginnen. In diesem Fall werden Sie schriftlich hierüber informiert.
  • Erzielen der Kunde und Agile Scrum Group keine Einigung über eine Beschwerde, wird die Beschwerde einem unabhängigen Dritten. Das Urteil dieses unabhängigen Dritten betrachten alle Parteien als verbindlich. Die möglichen Folgen des Urteils wickelt Agile Scrum Group so schnell ab, wie dies angemessenerweise möglich ist.
  • Agile Scrum Group hält für alle Beschwerden eine Aufbewahrungsfrist von drei Jahren ein.

Oktober 2021

Agile Scrum Group GmbH